AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Trauth & Partner GmbH (im folgenden TuP genannt)

 

1. Anwendungsbereich

Die nachstehenden Verkaufs- Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen einschließlich Beratungsleistungen und Auskünften. Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit dem Besteller sowie für zukünftige an ihn zu erbringende Lieferungen und sonstigen Leistungen. Er verzichtet auf die Geltendmachung evtl. eigener Bedingungen. Diese werden auch nicht durch unser Schweigen oder durch unsere Lieferung Vertragsinhalt. Jede Abweichung und zusätzliche Vereinbarung muss von uns gesondert bestätigt werden. An Kostenvorschlägen, Zeichnungen, Kalkulationen oder sonstigen Unterlagen behält sich der Lieferer sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben, wenn ein Auftrag nicht erteilt wird.

2. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise im Webshop werden mit diesen Liefer- und Versandkosten zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Bezahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Rechnungsstellung und – wenn nichts anderes vereinbart ist – ist sofort ohne jeden Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist TuP berechtigt, Verzugszinsen nach § 288 BGB zu berechnen, eine Mahngebühr von fünf Euro pro Mahnung in Rechnung zu stellen sowie weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Aufrechnung und Zurückbehaltung ist ausgeschlossen, soweit es nicht auf eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung gestützt werden kann.

3. Versand und Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Lieferung zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers werden Lieferungen vom Lieferer gegen die üblichen Transportrisiken versichert. Verpackungs- und Frachtkosten werden i.d.R. zu Selbstkosten berechnet.

4. Lieferfristen und Termine

Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich, Teillieferungen sowie der Einsatz von Subunternehmern zulässig. Im Falle eines Installationstermins, muss der Besteller selbst oder ein Vertreter anwesend sein, damit der Installateur die Installation durchführen kann. Falls der Installateur die Installation nicht durchführen kann, da keiner anwesend ist, können die dadurch entstandenen Kosten geltend gemacht werden. Im Übrigen setzt die Einhaltung von Lieferterminen voraus, dass der gesamte Auftrag klargestellt ist, die bestellerseitigen Voraussetzungen erfüllt sind und eine vereinbarte Zahlung/Anzahlung termingerecht eingegangen ist. Unvorhersehbare Lieferungshindernisse wie Fälle höherer Gewalt, Streik, Betriebsstörungen im eigenen oder des Vorlieferanten, von uns nicht zu vertretende Transportschwierigkeiten usw. berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder teilweise bzw. ganz vom Vertrag zurückzutreten. Jeglicher Anspruch auf Retourenrecht oder Rückbelastung erlischt, sofern eine Fehllieferung nicht innerhalb von einer Woche nach Rechnungsdatum schriftlich angezeigt wurde. Die Parteien sind sich darüber einig, dass es im Streitfall dem Besteller obliegt, den Nichtzugang einer Lieferung zu beweisen.

5. Eigentumsvorbehalt

Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur restlosen Bezahlung unser Eigentum. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus allen Warenlieferungen getilgt hat. Bei Warenpfändung oder sonstigen Zugriffen Dritter hat der Käufer auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Verarbeitung mit anderen uns nicht gehörenden Waren durch den Käufer steht uns das Eigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der verarbeitenden Vorbehaltssache zum Anschaffungspreis der anderen verarbeitenden Ware zu. Der Besteller tritt schon hiermit alle seine Forderungen an den Lieferer ab, die ihm aus einer Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Lieferers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Der Lieferer verpflichtet sich jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen nachkommt.

6. Gewährleistungen

Die Gewährleistungsfrist für alle von uns gelieferten Artikel richtet sich nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen ab Lieferdatum. Sofern die Gewährleistungsfristen der einzelnen Hersteller die gesetzliche Frist übersteigen, gilt die jeweils längere Gewährleistungsfrist. Werden Änderungen an den Waren vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung. Gewährleistungsansprüche sind nicht abtretbar.

7. Mängel und Rückgaben

Der Käufer muss bei Neuware etwaige Mängel innerhalb von 8 Tagen nach Wareneingang melden. Bei Neuware muss das Produkt in Originalverpackung mit vollständiger Beschreibung und ohne Gebrauchsspuren auf eigene Kosten zurückgeschickt werden.

Bei defekte Waren muss auf eigene Kosten und mit einer genauen Fehlerbeschreibung sowie einer Kopie des Lieferscheins/der Rechnung, mit der die Ware geliefert wurde, uns zur Prüfung gesandt werden. Bei berechtigten Mängelrügen haben wir das Recht, entweder die Mängel zu beseitigen oder die Ware unter Gutschrift des berechneten Betrages zurückzunehmen oder in angemessener Frist kostenlos Ersatz zu leisten oder dem Käufer den Minderwert der Ware gutzuschreiben. Mangelnachfolgeschäden zum Zwecke der Nacherfüllung sind ausgeschlossen. Ausgenommen von der Rücknahme sind Batterien, Scheibenwischer, LED´s, Lüfter und Netzteile.

8. Haftung

Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten des Lieferers.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Vertragsauslegung

Erfüllungsort und Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig und für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden und mittelbaren und unmittelbaren Streitigkeiten ist Gondelsheim. Es gilt deutsches Recht. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so wollen die Vertragsparteien diese durch eine dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechende Vereinbarung ersetzen. Die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen wird dadurch nicht berührt.